AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme an Veranstaltungen vom Verband der Diaetologen

Verband der Diaetologen Österreichs
Grüngasse 9/20
1050 Wien
Web: www.diaetologen.at
Mail: office@remove-this.diaetologen.at
ZVR: 902803243


Fassung vom: 30.11.2022 – Version:04
Gültigkeit ab: 30.11.2022, Änderung ab 30.11.2022

Einsichtnahme unter:
https://www.diaetologen.at/bildung/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agbs-veranstaltungen/


Der Verband der Diaetologen (in der Folge auch „Veranstalter“) ist bestrebt, eine gendersensible Schreibweise einzuhalten. Aus Gründen der Lesbarkeit verwendet der Verband der Diaetologen Österreichs auf den bereitgestellten Seiten unter www.diaetologen.at und deren Inhalten gelegentlich nur die männliche Form. Selbstverständlich spricht der Verband der Diaetologen Frauen, Männer sowie Angehörige anderer geschlechtspezifischer Zuordnungen gleichermaßen an. Soweit in diesem Dokument personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen damit keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.

 

1. Allgemeines – Vertragsabschluss – Anmeldung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen,  - des Verbandes der Diaetologen Österreichs (in der Folge „Veranstalter“) für seine Mitglieder bzw. Nicht-Mitglieder (in der Folge „TeilnehmerInnen“) zum Zwecke der Teilnahme an Veranstaltungen. Sie gelten in der jeweils gültigen Letztfassung und sind über
https://www.diaetologen.at/bildung/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agbs-veranstaltungen/. Änderungen und Ergänzungen werden nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter Vertragsinhalt. Als schriftliche Erklärung gilt auch eine Erklärung, welche über Telefax oder im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung übermittelt wird.

Davon unberührt bleiben die zwingenden Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), BGBl. I 2014/33idgF, sofern die Teilnehmer:innen Verbraucher im Sinne von § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG), BGBl. 1979/140 idgF, sind.

a. Die Angaben über Veranstaltungen seitens des Veranstalters sind freibleibend, ausgenommen sie sind schriftlich als verbindlich gekennzeichnet.

b. Mündliche Vereinbarungen, die für den Veranstalter eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie in weiterer Folge vom Veranstalter schriftlich bestätigt worden sind.

c. Anmeldungen für die Teilnahme an Veranstaltungen  (Online-Anmeldung unter www.diaetologen.at) sind erst dann wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich angenommen und bestätigt worden sind (= Vertragsabschluss).

d. Bei der Anmeldung ist die Kenntnisnahme sowie die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung des Verbandes der Diaetologen Österreichs erforderlich. Mit dem Abschicken der Anmeldung gilt diese als verbindlich.

e. Bei der Anmeldung ist von den Teilnehmer:innen zu gewährleisten, dass sie über eine aufrechte Berufsberechtigung für den Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst nach dem MTD-Gesetz (BGBl. Nr. 460/1992, idgF.) verfügen, die sie auch dazu berechtigt, den erworbenen Lehrinhalt in ihrem Berufsfeld anzuwenden.
Der Veranstalter behält sich vor, entsprechende Nachweise zu verlangen.

Ausnahmen bestehen für:
Studierende an einem Bachelorstudiengang „Diätologie“, sofern die Veranstaltung in der Fortbildungsausschreibung entsprechend gekennzeichnet ist.

Angehörige sowie Studierende anderer gehobener medizinisch-technischer Dienste (MTD), sofern die Veranstaltung in der Fortbildungsausschreibung entsprechend gekennzeichnet ist.

Angehörige sonstiger gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe, sofern die Veranstaltung in der Fortbildungsausschreibung entsprechend gekennzeichnet ist. In Einzelfällen kann über die Teilnahme auch ohne entsprechende Kennzeichnung in der Fortbildungsausschreibung entschieden werden.

In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, bei gewissen Veranstaltungen auch andere Berufsgruppen (sofern dies in der Fortbildungsausschreibung entsprechend gekennzeichnet ist) zuzulassen.

f. Den Veranstalter trifft keine Haftung, sämtliche von den Teilnehmer:innen im Rahmen der Anmeldung bzw. Online-Anmeldung angeführte bzw. übermittelte Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.

g. Es gilt die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen. Bei Erreichen der Maximalteilnehmerzahl können alle weiteren Teilnehmer:innen sich auf die jeweilige Interessentenliste anmelden. Sollte ein Platz in der Veranstaltung frei werden, dann wird dieser Platz entsprechend der Reihung in der Interessentenliste vergeben.

2. Preise

Maßgeblich sind die Preise, wie sie in dem Online Anmeldeformular für Mitglieder bzw. Nicht-Mitglieder angegeben sind. Sie beinhalten die Kosten für die Teilnahme an der Veranstaltung samt allfällig bereitgestellter schriftlicher Unterlagen, Arbeitsmaterialien oder Pausenverpflegung. Die Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie das Mittagessen sind von den Teilnehmer:innen zu tragen.
Kongressgebühren beinhalten den Eintritt zu allen Vorträgen den Besuch der Industrieausstellung, Kaffeepausen und Mittagsbuffet.

Die Preise werden ohne Ust. in Rechnung gestellt, da der Verband der Diaetologen Österreichs gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 14 des Umsatzsteuergesetzes als gemeinnütziger Verein von der Umsatzsteuer befreit ist. Bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit behält sich der Verband der Diaetologen Österreichs vor, die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.

3. Zahlungsbedingungen

Nach erfolgter Anmeldung für die Teilnahme an Veranstaltungen erhalten alle Teilnehmer:innen eine schriftliche Anmeldebestätigung oder Online-Anmeldebestätigung inklusive Angaben zu den Kontoinformationen.

Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch.

Seminare:
Der Rechnungsbetrag ist nach dem Anmeldeschluss, allerdings nicht später als 14 Tage vor der Veranstaltung zu bezahlen!

Nach erfolgter Anmeldung für die Nutzung von Online-Angeboten und/oder Teilnahme an Präsenzveranstaltungen erhalten alle Teilnehmer:innen eine Online-Anmeldebestätigung inklusive Angaben zu den Kontoinformationen. Für Freischaltung und Nutzung von Online-Angeboten ist die vorherige Bezahlung des gesamten Kursbeitrages Voraussetzung, auch wenn der Kurs aus 2 Teilen (e-Learning und Präsenzteil) besteht.

Besteht eine Veranstaltung aus einer Reihe von Veranstaltungen, ist die Anmeldung zu dieser – sofern nicht Einzelanmeldungen angeboten werden – nur in ihrer Gesamtheit möglich; verabsäumte Veranstaltungen können nicht kostenlos nachgeholt werden.

Landesgruppentreffen des Verbandes der Diaetologen Österreichs:
Der Rechnungsbetrag für die Teilnahme an Landesgruppentreffen ist spätestens 2 Werktage vor dem Treffen (ob in Präsenz oder Online spielt hier keine Rolle) zu bezahlen.

Kongress:
Die Kongressgebühr kann in Ausnahmefällen an der Tageskassa beglichen werden (gilt ausschließlich für Kongresse in Präsenz). Eine Bezahlung der Kongressgebühr mittels Bankomat- oder Kreditkarten wird nicht akzeptiert.

Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang haben die Teilnehmer:innen einen Nachweis über die erfolgte Zahlung vor Veranstaltungsbeginn dem Mitgliederservice (office@remove-this.diaetologen.at) zu übermitteln.

Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Veranstalter vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von (derzeit)  4% (bei Verbrauchern) bzw. (derzeit) 9,2% über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern)  in Rechnung zu stellen sowie sämtliche anderen Kosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendig sind. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten der Teilnehmer:innen.

4. Nutzung von Online -Angeboten

Der Veranstalter räumt den Teilnehmer:innen von Online-Angeboten das ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der erforderlichen Software ein.

Der Veranstalter ergreift alle dem Stand der Technik zumutbaren Maßnahmen, um die beim Veranstalter gespeicherten Daten und Informationen der Teilnehmer:innen gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.

Die Teilnehmer:innen von Online-Angeboten haben auf eigene Kosten und Risiko eine für ihre Anforderungen entsprechende Internet-Verbindung zu sorgen.

Die Software darf nur zum persönlichen Gebrauch vervielfältigt und bearbeitet werden, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut Applikationsbeschreibung abgedeckt ist. Jede weitere Vervielfältigung oder Bearbeitung der Software ist unzulässig und darf ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters weder reproduziert noch unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, bei der Nutzung der Software die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und jeden Missbrauch, sowie jede Gefährdung bzw. Beeinträchtigung der Rechte Dritter zu unterlassen.

Die Teilnehmer:innen von Online-Angeboten sind verpflichtet, ihre im Rahmen der Online-Anmeldung generierte „User-ID“ als auch das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen von Online-Angeboten, die ihre „User-ID“ bzw. das Passwort nicht geheim halten und Dritten gegenüber zugänglich machen, für daraus entstandene Schäden zur Verantwortung zu ziehen. Solcherart verpflichten sich die Teilnehmer:innen, den Veranstalter gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses Punktes durch die Teilnehmer:innen ergeben.

5. Teilnahmebedingungen

Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese gesondert angeführt und sind von den Teilnehmer:innen zu erfüllen.

Das Recht zum Besuch einer Veranstaltung kann nicht auf Dritte übertragen werden.

Bei Fortbildungsveranstaltungen, die aus einem Theorieteil (e-Learning) und einem danach stattfindenden Präsenzteil bestehen, ist die Absolvierung des Theorieteils Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzteil.

Wenn für die Absolvierung einer Fortbildung bestimmte Vorkenntnisse erforderlich sind, wird dies in der Fortbildungsausschreibung bekannt gegeben. Nachweise über erforderliche Vorkenntnisse können vom Veranstalter eingefordert werden.

6. Teilnahmebestätigung

Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn die Teilnehmer:innen, falls nicht anders vorgeschrieben, mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht haben. Sofern die Teilnehmer:innen nicht automatisch eine Teilnahmebestätigung nach Veranstaltungsende erhalten haben, wird eine solche über schriftliche Anforderung zugesandt.

7. Ausschluss von Veranstaltungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

8. Absage – Storno durch Teilnehmer:innen

Die Modalitäten für den Fall einer Absage der Teilnahme an einer Veranstaltung durch Teilnehmer:innen gelten (vorbehaltlich des FAGG und KSchG) – wie folgt:

Bei Seminaren/Kursen:

a. Bei einer Absage durch Teilnehmer:innen bis 4 Wochen vor Seminarbeginn wird der Veranstalter eine Stornogebühr in der Höhe von 25 % der Kursgebühr in Rechnung stellen.

b. Bei einer Absage durch Teilnehmer:innen ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor Seminarbeginn wird der Veranstalter eine Stornogebühr in der Höhe von 50 % der Kursgebühr in Rechnung stellen.

c. Bei einer Absage durch Teilnehmer:innen ab 2 Wochen bis 1 Woche vor Seminarbeginn wird der Veranstalter eine Stornogebühr von 85 % der Kursgebühr in Rechnung stellen.

d. Bei einer Absage durch Teilnehmer:innen innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn ist die gesamte Kursgebühr zu bezahlen.

e. Es fallen keine Stornogebühren an, wenn die Teilnehmer:innen, die bereits zum Kurs angemeldet sind und nicht teilnehmen können, eine Ersatzperson dem Office schriftlich (office@remove-this.diaetologen.at) bekannt geben, und diese Ersatzperson sich rechtzeitig und nachweislich online zum Kurs anmeldet. Ist die Teilnahme nur bei Erfüllung bestimmter persönlicher und/oder fachlicher Voraussetzungen möglich, hat auch die namhaft gemachte Ersatzperson diese Voraussetzungen zu erfüllen.

f. Bei Nichtteilnahme ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten, wobei der Grund für die Nichtteilnahme unerheblich ist.

g. Für die Berechnung der Stornokosten ist das Datum des Einlangens der Stornomeldung beim Veranstalter maßgeblich. Die Beweislast für die rechtzeitige Übermittlung der Stornierung auf den Veranstalter liegt bei den Teilnehmer:innen. Für die Berechnung und Vorschreibung der Stornokosten ist der Grund der Absage unerheblich.

Beim Kongress:

Bei einer Absage durch Teilnehmer:innen bis 1 Woche vor Kongressbeginn sind 50% der Stornogebühr fällig.


Bei Landesgruppentreffen des Verbandes der Diaetologen Österreichs:
Bei einer Absage durch Teilnehmer:innen bis 4 Werktage vor Beginn ist diese kostenlos. Bei einer Absage durch Teilnehmer:innen kürzer als 4 Tage vor Beginn ist die gesamte Kursgebühr zu bezahlen.

Eine Absage ist nur schriftlich möglich (z.B.: per E-Mail: office@diaetologen.at, per Telefax oder mittels eingeschriebenem Brief). Für die Berechnung der Stornokosten ist das Datum des Einlangens der Stornomeldung beim Veranstalter maßgeblich. Die Beweislast für die rechtzeitige Übermittlung der Stornierung auf den Veranstalter liegt bei den Teilnehmer:innen. Für die Berechnung und Vorschreibung der Stornokosten ist der Grund für die Absage unerheblich.

 

9. Vorzeitiger Abbruch, Änderungen oder Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter

a. Für den Fall eines nicht vom Veranstalter zu vertretenden vorzeitigen Abbruchs einer Veranstaltung werden die Teilnahmegebühren zur Gänze einbehalten.

b. Aufgrund von langfristigen Planungen und unvorhersehbaren Zwischenfällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, in Ausnahmenfällen den Ort, Beginnzeiten, den Termin, das Programm sowie die Referent:innen für Seminare zu ändern und den Teilnehmer:innen ein Ersatzangebot zu machen, womit die Teilnehmer:innen ausdrücklich einverstanden sind. Die Teilnehmer:innen werden davon in geeigneter Weise verständigt. Bei gänzlicher oder teilweiser Absage von Seminarveranstaltungen, insbesondere aufgrund der Verhinderung von Vortragenden, wird allenfalls bereits entrichteter Seminarbeitrag im Umfang des Ausfalles rückerstattet. Sollte dieses Angebot für die Teilnehmer:innen unzumutbar sein (Verlegung des Veranstaltungsortes an einen mehr als 50 km entfernten Ort) wird ein kostenloses Rücktrittsrecht angeboten.

c. Der Veranstalter behält sich ebenso das Recht vor, aus organisatorischen Gründen (z.B.: mangelnde Teilnehmer:innenanzahl) eine Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter wird die Teilnehmer:innen rechtzeitig (d.h. bis 1 Woche im Voraus) über die Absage bzw. allfällige Programmänderungen im Zuge einer Online-Information (z.B. E-Mail, …) benachrichtigen. Den Veranstalter trifft keine Haftung, sofern die Teilnehmer:innen auf diese Art und Weise nicht rechtzeitig informiert werden können. Bei Absage einer Veranstaltung wird die bereits entrichtete Seminargebühr rücküberwiesen. Darüberhinausgehende Aufwendungen oder sonstige Ansprüche der Teilnehmer:innen, wie etwa frustrierte Reise- und Nächtigungskosten, werden ausgeschlossen, im Falle von Teilnehmer:innen, die Konsumenten iSd KSchG sind, nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten seitens des Veranstalters ersetzt.

 

10. Haftung des Veranstalters – Ausschluss

a. Es besteht ein Haftungsausschluss des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit. Ebenso besteht keine Haftung für den Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter, wie auch für Schäden, die durch Verschulden von Dritten entstehen.

b. Der Veranstalter haftet gegenüber den Teilnehmer:innen insbesondere nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Informationen oder Daten, Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Folgeschäden. Bei einem Verlust oder einer Beschädigung von Informationen oder Daten umfasst die Ersatzpflicht des Veranstalters nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

c. Keine Haftung des Veranstalters besteht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Sachen im Rahmen der Veranstaltung.

d. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen von Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (insbesondere Gefahr für Leben und Gesundheit, Gefährdung anderer Teilnehmer:innen, massive Störung und insbesondere Beeinträchtigung der Veranstaltungen,…) mit sofortiger Wirkung für die laufenden und zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr der Veranstaltung.

11. Unterlagen

a. Die den Teilnehmer:innen zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der Urheber:innen vervielfältigt, weitergeleitet oder gewerblich genutzt werden.

b. Ebenso sind Aufzeichnungen mittels Ton-, Foto-, Film-, Video- oder sonstigen Bildaufzeichnungsgeräten im Rahmen von Veranstaltungen/Kongress ohne vorangegangene schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig.

c. Die Unterlagen sind nur zur internen, persönlichen Verwendung vorgesehen, nur in Verbindung mit der Nutzung von Online-Angeboten und / oder Teilnahme an Präsenzveranstaltungen vollständig und können davon keinesfalls losgelöst betrachtet werden. Von den Vortragenden wird dem Veranstalter gegenüber gewährleistet, dass auch die Nutzungsrechte am zur Verfügung gestellten Bildmaterial bestehen. Die Vortragenden verpflichten sich, in den Unterlagen auch die entsprechenden Quellenangaben zum Bildmaterial vollständig anzuführen.

12. Datenschutz und Sonstiges

a. Die Erklärung zum Datenschutz bzw. Datensicherheit ist integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen werden ausschließlich zum Zwecke der Administration, Kund:innenbetreuung und Kund:inneninformation verwendet. Die Teilnehmer:innen erteilen so ihre Zustimmung, dass der Veranstalter die aufgrund des Vertrages zukommenden kundenspezifischen Daten für innerbetriebliche Zwecke elektronisch verarbeiten darf.
Die Teilnehmer:innen stimmen mit Vertragsabschluss der Erfassung und Verarbeitung ihrer Daten zu diesen Zwecken wie auch der Übermittlung von E-Mails und ähnlicher Kommunikationsmittel zu Informations- und Werbezwecken sowie facheinschlägiger Informationen zum Thema Fort- und Weiterbildungen in angemessenem Umgang zu, sofern sich die Teilnehmer:innen nicht ausdrücklich schriftlich dagegen aussprechen.

b. Die Teilnehmer:innen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter das gesamte im Rahmen von verbandseigenen Veranstaltungen und sonstigen Vorträgen (z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare, Landesgruppentreffen …) angefertigte Bildmaterial – auch bei Erkennbarkeit der Person – zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit nützen, publizieren und veröffentlichen kann. Dies umfasst u.a. die Veröffentlichung in verbandseigenen (Fach-) Zeitschriften, digitalen Medien (insbesondere Website, DVD, CD-ROM, …), Social Media Kanälen (wie insbesondere Facebook, Youtube, Instagram) sowie zur Werbung für derartige Publikationen.

c. Den Teilnehmer:innen ist bekannt, dass sie diese Zustimmung im Hinblick auf den Schutz des persönlichen Bildnisses schriftlich widerrufen können, so deren berechtigtes Interesse als abgebildete Person oder – falls verstorben – von nahen Angehörigen verletzt werden könnte.
Der Name von Teilnehmer:innen darf allerdings nicht von Dritten in Zusammenhängen erwähnt werden, zu deren Erwähnung die Teilnehmer:innen als Namensträger keinen sachlichen Anlass gegeben hat. Im Falle der Namensnennung in den Medien ist das Informationsinteresse der Allgemeinheit bzw. eines facheinschlägigen Kreises gegen den Schutz der freien Äußerung der Meinung entsprechend abzuwägen.

13. Recht und Gerichtsstand

Österreichisches Recht gilt als vereinbart unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Vertragssprache ist Deutsch.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters vereinbart.
Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Willen und Zweck des Vertrags wirtschaftlich am ehesten entspricht.

14. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Widerrufsbelehrung

Die Teilnehmer:innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Online Anmeldung des Kurses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Teilnehmer:innen dem Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail an office@remove-this.diaetologen.at über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Teilnehmer:innen die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn die Teilnehmer:innen diesen Vertrag widerrufen, hat der Veranstalter den Teilnehmer:innen alle Zahlungen, die der Veranstalter von den Teilnehmer:innen erhalten hat, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei dem Veranstalter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Veranstalter dasselbe Zahlungsmittel, das die Teilnehmer:innen bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit den Teilnehmer:innen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden den Teilnehmer:innen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

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