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Die Kernkompetenzenz der Diaetologen - (8) Der Begriff Kernkompetenz wird in diesem Berufsprofil unter dem Aspekt der Ausschließlichkeit verstanden, das heißt, was kann nur ein/e Diaetologe/in dem Patienten/Klienten bieten. Dieses stringente Verständnis von Kernkompetenz soll die Abgrenzung zu anderen Berufen, die in ähnlichen Bereichen wie die Diaetologen tätig sind, deutlich machen.
Die Diaetologen sind die einzige Berufsgruppe, welche Ernährungstherapie anbieten kann und darf (MTD-Gesetz). Ein effizientes Umsetzen der Theorie in die Praxis ist durch die fundierte Ausbildung garantiert. Versiertheit in der Beratungspraxis ermöglicht es den Diaetologen, sich in die Situation des Patienten einzufühlen und die Therapieplanung individuell und angepasst an den jeweiligen Lebensstil und die Möglichkeiten des Patienten zu gestalten. Vor allem im intramuralen Bereich sichern Diaetologen eine wichtige Kommunikationsebene zwischen Station (Arzt - Pflege - Klient) und der Küche (Verwaltung).
Kernkompetenzen der Diaetologen sind (ÖBIG 2002): - Erstellung eines ernährungstherapeutischen Konzeptes
Die Diaetologen wissen aufgrund der ärztlichen Diagnose über die Auswirkungen des Krankheitsbildes auf die Ernährungsphysiologie Bescheid und können: - Abweichungen von der Norm bei den Laborwerten erkennen und mit dem Krankheitsbild in Beziehung setzen, den ernährungstherapeutischen Handlungsbedarf einschätzen, in die Wege leiten und die Grenzen der ernährungstherapeutischen Möglichkeiten erkennen;
- die ihr/ihm zur Verfügung stehenden anthropometrischen Messmethoden anwenden, mit den Laborwerten des Patienten in Zusammenhang bringen und daraus den Ernährungsstatus bestimmen;
- Patienten (bzw. Angehörige) dazu anleiten, ein ausführliches, vollständiges und dem tatsächlichen Ernährungsverhalten entsprechendes Ernährungsprotokoll zu führen, und aus den alltagssprachlich verfassten Angaben das individuelle Ernährungsverhalten ableiten, die realen Verzehrsmengen einschätzen und den entsprechenden Nährwert berechnen;
- aus dem Krankheitsbild, den Laborwerten, etc. unter Berücksichtigung des individuellen Ernährungszustandes notwendige ernährungstherapeutische Maßnahmen entwickeln,
durch gezielte und geplante Gespräche mit dem Patienten, den Angehörigen, dem Arzt und dem Pflegepersonal relevante fehlende Informationen (z. B. Gewichtsverlauf, individuelle Unverträglichkeiten, Stuhlverhalten, geplantes Entlassungsdatum, Nachbetreuungsmaßnahmen ...) einholen und durch konkrete und zielgerichtete Fragen eine aussagekräftige Ernährungsanamnese erheben.
- Umsetzung des ernährungstherapeutischen Konzeptes
Die Diaetologen können: - aus den gesamten (objektiven und subjektiven) Informationen ein individuelles ernährungsmedizinisches Therapiekonzept erstellen (Leitfaden);
- Speisepläne und Rezepturen erstellen, die einerseits den ernährungsmedizinischen Anforderungen des Therapiekonzeptes entsprechen und andererseits regionale und individuelle Ernährungsgewohnheiten sowie die institutionellen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten (Personal, Budget, Einkauf) berücksichtigen;
- einen vorhandenen Speiseplan aufgrund von Rezepturen nach Nährwerten berechnen, Defizite in Bezug auf den angestrebten Speiseplan erkennen (Soll-Ist-Analyse) und entsprechend optimieren, die Umsetzung delegieren und kontrollieren;
- institutionelle Bedingungen (Krankenhaus, Pflegeheime, Kindergarten, ...) für die praktische Umsetzung des ernährungsmedizinischen Therapiekonzeptes erkennen und mit den für die erfolgreiche Durchführung Verantwortlichen kooperieren;
- in der Küche klare, konkrete Anweisungen geben und dem Pflegepersonal konkrete Ansatzpunkte für die patientenspezifisch notwendige Zusammenarbeit vermitteln;
- abklären, inwieweit die ernährungstherapeutischen Maßnahmen vom Patienten angenommen werden und Probleme der notwendigen Ernährungsumstellung erfassen;
- dem Patienten (bzw. dem Angehörigen) die Notwendigkeit der Umstellung des Ernährungsverhaltens einsichtig, nachvollziehbar und verständlich vermitteln und Optimierungsmaßnahmen treffen;
- dem Arzt/dem Pflegepersonal vermitteln, welche Informationen für die Verlaufskontrolle und Anpassungen des ernährungsmedizinischen Therapiekonzeptes laufend erforderlich sind, und bei der Gestaltung von adäquaten Kommunikationsstrukturen aktiv mitarbeiten (z. B. Befundblatt, Dokumentationsblatt für Ernährungstherapie);
- vorhandene relevante Informationen (Medikamentenverordnung, Laborwerte, Körpergewicht, Stuhlverhalten) laufend einholen bzw. anfordern, in Bezug zum Therapiekonzept stellen und auf die Veränderungen entsprechend reagieren;
- einen - über einen längeren Zeitraum gültigen - Speiseplan (= Rahmenspeiseplan) nach ernährungsphysiologischen Richtlinien gestalten, der die regionalen Ernährungsgewohnheiten berücksichtigt, abwechslungsreich, kostenbewusst und innerhalb eines Großküchenablaufs praktikabel ist;
- die Hauptkostformen so variieren und modifizieren, dass jene Diätformen, welche von größeren Patientengruppen in Anspruch genommen werden, im Speiseplan abgedeckt sind;
- bestehende Rezepturen so modifizieren, dass sie den ernährungsphysiologischen Anforderungen entsprechen, und neue, zeitgemäße Rezepturen, die auf bestimmte ernährungsphysiologische Anforderungen zugeschnitten und im institutionellen Rahmen/Alltag umsetzbar sind, kreieren;
- im Rahmen der intensiven Ernährungstherapie bei künstlich ernährten Patienten ein exaktes und umfassendes Ernährungsprogramm erstellen, sie weiß über die Indikationen und Kontraindikation künstlicher Ernährung Bescheid, kennt die Zusammensetzung der künstlichen Ernährung und kann sie mit den individuellen Ernährungsbedürfnissen des Patienten in Bezug setzen und Maßnahmen zur Optimierung treffen;
- innerhalb eines interdisziplinären Teams den fachspezifischen Standpunkt vertreten und mit den Therapiekonzepten der anderen Berufsgruppen in Beziehung setzen und darauf abstimmen.
- Ernährungsmedizinische Beratung
Die Diaetologen können... - ...in einem Erstgespräch die Erwartungen und Ziele des Patienten klären und ihren Verantwortungsbereich sowie ihre Kompetenzen verständlich darlegen und Nah- und Fernziele für die Ernährungstherapie mit dem Patienten festlegen.
- ...Informationen über die jeweiligen Ernährungsformen patientengerecht und medial aufbereiten, für ein ausführliches Beratungsgespräch didaktisch aufarbeiten und verständlich, dem Sprachgebrauch des Patienten angepasst, vermitteln.
- ...bereits vorhandenes adäquates Ernährungsverhalten des Patienten erkennen, dieses dem Patienten (bzw. dem Angehörigen) bewusst machen, bestärken und die notwendigen Verhaltensänderungen darauf aufbauen...
- ...dem Patienten (bzw. Angehörigen) Gefahrenquellen und Risikoverhalten aufzeigen, die Konsequenzen von ungünstigen (Ernährungs-)Verhaltensweisen bewusst machen.
- ...durch professionelle Gesprächsführung Probleme in der Umsetzung des ernährungstherapeutischen Konzeptes klar erfassen und mit dem Patienten (bzw. dem Angehörigen) gemeinsam Lösungsstrategien entwickeln.
- ...die Therapie bewusst abschließen, das heißt, den Therapieverlauf gemeinsam mit dem Patienten bewerten.
- ...die ernährungsphysiologische Bedeutung von Lebensmittelgruppen und Speisen und deren Zusammensetzung beurteilen und die Produkte den entsprechenden Anwendungsbereichen zuordnen.
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