Q&A über Beruf und Ausbildung

Hier finden Sie die wichtigsten und häufig gestellten Fragen und Antworten zum Beruf, Ausbildung und Tätigkeit.

Was versteht man unter Diaetologin / Diaetologe?

Diaetologen sind ein gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf und zählen zur Gruppe der gehobenen medizinisch-technischen Dienste. Sowohl Ausbildung, Berufsbild als auch Berufsrechte und –pflichten sind in einem eigenen Gesetz definiert (MTD-Gesetz, MTD-AV).

DiaetologInnen sind u.a. für die Umsetzung der ernährungstherapeutischen Behandlung verantwortlich. Dies umfasst die Planung, Zusammenstellung, Berechnung, Umsetzung und Evaluierung ernährungstherapeutischer Maßnahmen sowie die Beratung des Patienten und seiner Angehörigen.

Die Tätigkeit ist DiaetologInnen vorbehalten, das heisst, DiaetologInnen sind (neben den ÄrztInnen) die einzige Berufsgruppe, die Menschen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen (bei Vorliegen/Verdacht einer Krankheit) ernährungstherapeutisch betreuen dürfen.

Die Bezeichnung „Diaetologin/Diaetologe“ sind gesetzlich geschützt, das heisst diese Berufsbezeichnung dürfen nur Personen tragen, die auch die Ausbildung erfolgreich absolviert haben und eine Berufsberechtigung besitzen.

Wie wird man Diaetologin/Diaetologe?
Die Ausbildung erfolgt auf Fachhochschulen und dauert insgesamt 6 Semester. Das Studium schließt mit dem akademischen Grad „Bachelor of Science in Health Studies“ ab und mit erfolgreichem Studienabschluss erhält man auch seine Berufsberechtigung, die gesetzlich anerkannt ist.

Welche Voraussetzungen braucht man für das Studium?
Die Voraussetzungen für das Studium sind Matura oder Studienberechtigungsprüfung für Medizin, Berufsreifeprüfung oder einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen (Entscheidung liegt bei den jeweiligen Studiengangsleitungen).

Abgesehen von den formalen Kriterien, benötigen zukünftige DiaetologInnen eine hohe soziale Kompetenz, gute Umgangsformen mit Menschen jeglicher Herkunft und sozialer Schicht sowie eine hohe Belastbarkeit und Durchhaltevermögen.

Wie lange dauert das Studium?
Das Studium dauert insgesamt 6 Semester – es ist ein Vollzeitstudium.

Kann man Diaetologie auch neben dem Beruf studieren?
Nein. Derzeit gibt es nur das Angebot eines Vollzeitstudiums. Durch den hohen Praxisanteil ist eine nebenberufliche Studienform derzeit nicht möglich.  

Worin besteht der Unterschied zwischen Diaetologin und anderen Ernährungsberufen (z.B. Ernährungsberater, -trainer, -coaches)?
DiaetologInnen sind im Gegensatz zu vielen am Markt tätigen Ernährungsberufen, ein gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf mit einer gesetzlich anerkannten Berufsberechtigung. Bei Vorliegen einer ärztlichen Diagnose dürfen nur DiaetologInnen die verordnete ernährungstherapeutische Behandlung mit dem Patienten durchführen. Der Gesetzgeber hat dies aus Gründen der Patientensicherheit definiert.

Der Unterschied besteht auch in der Ausbildung – DiaetologInnen haben eine 6-semestrige Ausbildung auf einer Fachhochschule. Sämtliche andere Ernährungsberufe sind meist Kurse bzw. Seminare mitunter mit einer sehr kurzen Dauer, ohne gesetzliche Anerkennung und meist auch ohne Qualitätssicherung. Die Bezeichnungen wie Ernährungscoaches, Ernährungstrainer, Ernährungsmanager, aber auch sogar Ernährungstherapeuten sind gesetzlich nicht geschützt und haben auch keine definierten Qualitätsstandards.

Worin  unterscheiden sich Diaetologen und Ernährungswissenschafter?
ErnährungswissenschafterInnen und DiaetologInnen unterscheiden sich von ihrem Tätigkeitsprofil und dem Studium.

Das Bachelorstudium Ernährungswissenschaften ist eine naturwissenschaftlich basierte akademische Berufsvorbildung – daraus kann keine Berufsberechtigung für Diaetologie abgeleitet werden.

Jedoch haben ErnährungwissenschafterInnen – im Gegensatz zu allen anderen Ernährungsberatern – ein fundiertes Universitätsstudium, dass sie u.a. befähigt, allgemeine Ernährungsprojekte und Beratung von gesunden Personen durchzuführen.

ErnährungswissenschafterInnen, die als DiaetologInnen tätig sein möchten, haben die Möglichkeit, diese Berufsberechtigung und die Berufsbezeichnung durch ein Ergänzungsstudium auf der Fachhochschule zu erwerben.

Siehe http://www.fhstp.ac.at/weiterbildung/angewandte-ernaehrungstherapie

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