Verlängerung der Berufsberechtigung im Gesundheitsberuferegister
Die Gesundheit Österreich GmbH informiert über den Start der Verlängerung der Berufsberechtigung im Gesundheitsberuferegister:
Mit der Eintragung in das Gesundheitsberuferegister haben Berufsangehörige
➢ des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege,
➢ der gehobenen medizinisch-technischen Dienste,
➢ der Pflegefachassistenz, der Pflegeassistenz sowie
➢ der operationstechnischen Assistenz
eine befristete Berufsberechtigung für fünf Jahre erhalten. Diese muss rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden, sonst erlischt die Berufsberechtigung und es könnten Verwaltungsstrafen drohen.
Eine Verlängerung der Berufsberechtigung ist frühestens drei Monate vor Ablauf des Gültigkeitsdatums möglich. Dieses individuelle Datum ist auf der Rückseite Ihres Berufsausweises ersichtlich und kann auch im öffentlichen Register abgefragt werden.
Sobald die Durchführung Ihrer Verlängerung möglich ist, erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung. Die Verlängerung kann online mittels Handysignatur, durch Anforderung eines Verlängerungsantrags oder persönlich bei der Behörde erfolgen.
Falls die Verlängerung nicht fristgerecht beantragt wird, ruht die Berufsberechtigung drei Monate nach Ablauf des Gültigkeitsdatums und die Berufsangehörigen dürfen ihren Gesundheitsberuf in Österreich ab diesem Zeitpunkt bis zur erfolgten Verlängerung der Berufsberechtigung nicht mehr ausüben.
Daher ersuchen wir unsere Mitglieder dringend, die Verlängerung ihrer Berufsberechtigung rechtzeitig durchzuführen.
Ab dem 1. 4. 2023 sind die Links für die Onlineverlängerung und für die Anforderung des Verlängerungsantrags unter gbr.gv.at/verlängerung zu finden.
Alle Informationen zur Verlängerung finden Sie unter gbr.gv.at/verlängerung oder gbr.goeg.at
Für Rückfragen stehen Ihnen die Gesundheit Österreich GmbH jederzeit gerne unter gbr@ oder 01/515 61-810 zur Verfügung. goeg.at
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