Honorarrichtlinien 2019
Die Honorarrichtlinien wurden vom Arbeitskreis Freiberuflichkeit überarbeitet:
Honorarrichtlinien 2019 (download PDF)
Für allgemeine Anfragen zu den Honorarrichtlinien steht Ihnen der Verband der Diaetologen unter office@ gerne zur Verfügung! diaetologen.at
Rückerstattung des Honorars bei Ernährungsmedizinischen Beratungen
Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Private Zusatzversicherung:
Bei Vorliegen einer privaten Zusatz-Krankenversicherung ist individuell im Einzelfall zu prüfen, ob eine Kostenübernahme des Beratungshonorars durch die Versicherung erfolgt.
Im Falle einer Kostenerstattung reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei der privaten Zusatz -Krankenversicherung ein.
Selbstständige Unternehmer:
erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten "Gesundheitshunderter". Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS der gewerbl. Wirtschaft € 100,00, u. a. auch eine Diätberatung. Weitere Infos zum "Gesundheits-100er" finden Sie auf der SVS-Website.
Die Honorarrichtlinien verstehen sich exkl. Fahrt- und/oder Übernachtungskosten. Es wird darauf hingewiesen, daß die o.g. definierten Leistungen und deren Beträge Richtlinien sind und im Einzelfall individuell berechnet und verhandelt werden müssen.
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