Honorarrichtlinien - ernährungstherapeutische Leistungen - 2021
Die Honorarrichtlinien - ernährungstherapeutische Leistungen
wurden vom Arbeitskreis Freiberuflichkeit des Verbandes überarbeitet:
Honorarrichtlinien 2021 (download PDF)
Für allgemeine Anfragen zu den Honorarrichtlinien steht Ihnen der Verband der Diaetologen unter office@ gerne zur Verfügung! diaetologen.at
Rückerstattung des Honorars bei Ernährungsmedizinischen Beratungen
Gesetzliche Gesundheitskassen (z.B. ÖGK, BVA, VAEB, …):
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Private Krankenversicherung:
Bei Abschluss mancher privater Zusatz-Krankenversicherung könnte die Versicherung das gesamte oder Teile des Beratungshonorars übernehmen. Bitte treten Sie dazu mit Ihrer Versicherung selbst in Kontakt. Dazu reichen Sie die Honorarrechnung und eine Überweisung Ihres Hausarztes beim Versicherungsunternehmen ein.
Selbstständige Unternehmer (SVS):
Selbstständige Unternehmer erhalten pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen den sogenannten "Gesundheitshunderter". Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS € 100,00, u. a. für Ernährungsberatungen bei Diätolog*innen. Weitere Infos zum "Gesundheits-100er" finden Sie direkt auf der SVS-Website.
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